Unterschied Geschäftskonto Privatkonto: Alle wichtigen Fakten im Überblick

Das Wichtigste auf einen Blick

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Welcher Unterschied zwischen dem Geschäftskonto und dem Privatkonto besteht, ist vielen Gründern gar nicht bewusst. Dabei steht die Frage im Raum, ob ein zusätzliches Businesskonto neben dem bestehenden, privaten Konto überhaupt notwendig ist, wenn beide doch nur den Zahlungsverkehr ermöglichen sollen.

Wir klären auf, welche wichtigen Unterschiede zwischen Privat- und Geschäftskonto bestehen und erklären, warum ein separates Geschäftskonto die beste Lösung für Selbstständige ist.

Tipp: Eröffne schnell ein kostenloses Online-Geschäftskonto für rechtliche Sicherheit und um private Finanzen vom Finanzamt zu trennen.

Kurzer Überblick: Unterschiede zwischen Geschäftskonto und Privatkonto

Die Unterschiede zwischen einem Geschäftskonto und einem Privatkonto sind vielfältig und entscheidend für eine effiziente finanzielle Verwaltung und rechtliche Konformität von Unternehmern und Selbstständigen.

Geschäftskonto vs. Privatkonto: Eine tiefergehende Betrachtung

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Die wichtigste Gemeinsamkeit von Geschäfts- und Privatkonten ist die Kontoart: Es handelt sich vonseiten der Bank immer um ein Girokonto, welches den Zahlungsverkehr erst ermöglicht. Auch die Kontoverwaltung innerhalb der Bank unterliegt zum Großteil den gleichen Prozessen.

Warum also gibt es überhaupt die Unterscheidung zwischen privat und geschäftlich genutzten Girokonten?

Die einfache Antwort: Beide Zielgruppen stellen unterschiedliche Anforderungen an das Bankkonto. Banken und Finanzdienstleister kommen dem mit verschiedenen Kontotypen entgegen, die passende Pakete an Rechten und Funktionen beinhalten.

Zudem ist es aus steuerlicher Sicht wichtig, private und geschäftliche Bewegungen strikt voneinander zu trennen. In den folgenden Abschnitten beleuchten wir all diese Faktoren genauer.

Zweck und Verwendung

Das private Girokonto dient in erster Hinsicht dem Zahlungsverkehr im privaten Bereich. Hierüber werden etwa alle Gehaltszahlungen, Wocheneinkäufe, Abo-Verträge oder Internetbestellungen abgewickelt. Auch als Referenzkonto für den Wertpapierhandel kann es dienen.

Einige Girokonto-Inhaber haben zudem ein oder mehrere Unterkonten, um etwa für Notfälle oder den nächsten Urlaub zurückzulegen oder jährlich anfallende Versicherungsbeiträge monatlich zu sparen. Natürlich ist es auch möglich, private Verkäufe darüber abzuwickeln.

Über das Firmenkonto wiederum laufen alle betrieblichen Transaktionen. Hierzu zählen etwa Miete für das Büro und Lager, Mitarbeiterlöhne, Versicherungen, Bezahlung der Zulieferer, betriebliche Anschaffungen oder Kundenzahlungen.

Da der betriebliche Ablauf wesentlich komplexer ist als im privaten Bereich, sind für eine vereinfachte Buchhaltung und schnellere innerbetriebliche Prozesse voneinander unabhängige Unterkonten zwingend notwendig. So können einzelne Abteilungen oder Projekte finanziell flexibler agieren und wären vom restlichen Betrieb besser getrennt. Auch separate Kundenkonten ergeben für bestimmte Unternehmensformen Sinn.

Wichtige Funktionen und Features

Die Nutzung von privaten Girokonten ist sehr simpel: Gehalt und andere Einkommensquellen werden eingezahlt und laufende Kosten fließen wieder ab. Dadurch stellt das Privatkonto keine großen Ansprüche an mögliche Funktionen. Wichtig sind vor allem:
Geschäftskonten hingegen müssen mehr als nur Zu- und Abflüsse ermöglichen. Großes Augenmerk liegt auch auf einer vereinfachten Buchhaltung, Unterstützung zur Steuerermittlung und -abführung sowie die Zuordnung von Zahlungseingängen zu Kundenrechnungen. Viele spezialisierte Firmenkonten bieten daher:

Gebühren und Steuern

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Die meisten privaten Girokonten sind (bedingt) kostenlos, sofern ein monatlicher Mindestbetrag eingeht.

Geschäftskonten sind nicht an solche Bedingungen geknüpft, verlangen aber überwiegend Kontoführungsgebühren zwischen 5 und 20 € monatlich.

Dafür punkten einige Businesskonten mit einer attraktiven Cashback-Aktion: 0,1 bis 0,5 % der Ausgaben über die Kredit- oder Debitkarte werden dem Konto gutgeschrieben. So etwa bei Finom oder N26.

Viele kostenlose Geschäftskonten sind dafür extrem abgespeckt und erlauben keine Bargeldeinzahlungen oder geben erst gar keine Kontokarte heraus.

Bei einem Geschäftskonto kommen meist noch andere Kosten hinzu, etwa für

Hinweis: Bei einer Steuerprüfung darf das Finanzamt ohne richterlichen Beschluss nur auf das Geschäftskonto zugreifen. Gemeinsame Konten machen auch private Transaktionen sichtbar.

Inhaber und Nutzer

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Ein privates Girokonto hat in aller Regel nur einen Kontoinhaber. Möglich sind auch Gemeinschaftskonten mit zwei Inhabern, diese Variante macht steuerlich aber nur für verheiratete Paare Sinn.

Für jedes Girokonto können zusätzliche Kontovollmachten ausgesprochen werden, also Personen mit Zugriff auf das Konto, die allerdings nur im Sinne des Inhabers agieren dürfen und kein Eigentum am Girokonto besitzen.

Wie viele Inhaber ein Geschäftskonto besitzt und wie viele zusätzliche Nutzer welchen Zugriff auf das Konto erhalten, hängt stark von der Rechtsform ab. So sind etwa Freiberufler meistens alleinige Kontoinhaber, bei Rechtsformen wie der GbR sind hingegen immer mindestens zwei Gründer Inhaber des gemeinsamen Businesskontos.

Und auch Mitarbeiter, Buchhalter oder Steuerberater können Zugriff auf das Konto erhalten – dann ähnlich wie beim Privatgirokonto über Vollmachten.

Rechte und Pflichten

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Bei einem Privatgirokonto kann nur der alleinige Inhaber vollkommen frei über das Girokonto verfügen, Geld auszahlen, Kontovollmachten aussprechen oder das Konto löschen. Kontobevollmächtigte eines normalen Girokontos dürfen nur im Sinne des Inhabers handeln, sie sind keine Eigentümer des dort befindlichen Geldes und besitzen auch sonst keine Ansprüche daran – auch nicht im Sterbefall.

Etwas komplexer wird es bei mehreren Kontoinhabern. Hier bestimmt die Kontoart (Und- oder Oder-Konto), ob jeder unabhängig voneinander Geld ein- und auszahlen kann oder ob jede Transaktion von beiden Inhabern genehmigt werden muss.

Für Geschäftskonten ist die Sache ähnlich gelagert. Auch hier kann der alleinige Inhaber gänzlich frei über das Konto verfügen, mehrere Inhaber müssen sich eventuell absprechen. Allerdings werden die Rechte von Mitarbeitern präziser bestimmt. Auch hier werden klassische Kontovollmachten ausgesprochen, jedoch wird unterschieden zwischen:

Zudem lassen sich die Mitarbeiterrechte auf einzelne Unterkonten oder nur in Zusammenarbeit mit einer weiteren Person (Mitarbeiter oder Inhaber) beschränken.

Wie läuft die Kontoeröffnung für Geschäftskonten und Privatkonten ab?

Die Kontoeröffnung läuft in beiden Fällen ähnlich ab. Allerdings müssen bei einem Geschäftskonto weitere Faktoren beachtet werden, die wir hier kurz erläutern.

Wer kann ein Geschäftskonto eröffnen?

Jede Person hat das Recht auf ein eigenes Girokonto. Selbst bei negativen Schufa-Scores oder fehlendem Wohnsitz ist eine Bank verpflichtet, einem Kunden zumindest das Basiskonto anzubieten. Bei Geschäftskonten ist das nicht ganz so einfach, denn:
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Ein negativer Schufa-Eintrag ist sowohl bei privaten als auch bei geschäftlichen Konten kein absolutes Hindernis. Im privaten Sektor ist zumindest ein kostenpflichtiges Basiskonto möglich.

Auch Geschäftskonten ohne Schufa werden von einzelnen Anbietern wie Finom, Qonto und Kontist angeboten, dann allerdings nur auf Guthabenbasis und ohne Kreditkarte.

Problematischer wird es, wenn Personen für die Schufa unbekannt sind. Das kann nach einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt, einem Sabbatical oder bei besonders jungen Gründern der Fall sein. Wer keinen Schufa-Eintrag hat, kann normalerweise kein Geschäftskonto eröffnen.

Gibt es Unterschiede im Eröffnungsprozess?

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Der grundsätzliche Kontoantrag läuft bei Privat- und Geschäftskonto in etwa gleich ab. Du wendest dich entweder direkt an einen Bankmitarbeiter in einer Filialbank oder führst die Eröffnung online durch.

Am Ende muss immer der von allen Kontoinhabern unterschriebene Eröffnungsantrag sowie alle notwendigen Nachweise und Dokumente vorliegen.

Der konkrete Eröffnungsprozess ist aber von Bank zu Bank unterschiedlich. So bieten vorwiegend Neo-Banken wie N26 eine reine Online-Eröffnung an, klassische Hausbanken hingegen pochen auf originale Unterschriften und somit auf postalisch versendete Dokumente.

Hinweis: Bei komplexen Firmenstrukturen ist es ratsam, das GmbH-Konto zusammen mit einem Bankberater zu eröffnen, um Zugriffsrechte und andere Details zu klären.

Werden für ein Geschäftskonto andere Unterlagen verlangt?

Banken sind per Gesetz immer dazu verpflichtet, eine Legitimationsprüfung durchzuführen. Das bedeutet, dass Existenzgründer mehr Dokumente vorlegen müssen als Privatpersonen. Konkret werden folgende Unterlagen verlangt:

Auch für private Girokonten wird eine Bonitätsauskunft eingeholt. Allerdings bleibt bei einem negativen Score immer noch das Basiskonto als schufafreie Alternative. Daneben muss immer der Personalausweis vorgelegt werden – entweder persönlich in der Filiale als digitale Kopie oder via Postident.

Ist ein Geschäftskonto Pflicht? Das müssen Unternehmer beachten!

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Freiberufler, Selbstständige, Einzelunternehmer und GbRs benötigen nicht zwingend ein separates Geschäftskonto, dies ist zumindest nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber: Viele Banken verbieten in ihren AGB, das Privatkonto als Geschäftskonto zu nutzen und drohen bei Missachtung mit Kontolöschung!

Zum anderen vereinfacht eine saubere Trennung von privaten und geschäftlichen Transaktionen sowohl für die Buchhaltung als auch für die Steuerermittlung – und somit für das Finanzamt selbst, sollte es zur Betriebsprüfung kommen.

Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG sind hingegen sind in der Geschäftskonto-Pflicht. Sie zählen zu den juristischen Personen und sind damit eigenständig rechts- und geschäftsfähig. Dies setzt aber ein eigenes Geschäftskonto zwingend voraus.

Kann man ein Privatkonto als Geschäftskonto nutzen?

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Die Entscheidung, als Selbstständiger ein Privatkonto als Geschäftskonto zu nutzen, kann trotz scheinbarer Vorteile in der Kontoführung und Buchführung riskant sein. Die Nutzung eines Privatkontos für geschäftliche Zwecke kann im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken problematisch sein.

Banken können bei einer solchen Nutzung rechtliche Schritte einleiten oder das Konto sperren, was die finanzielle Handlungsfähigkeit des Unternehmers erheblich einschränkt.

Wer seine ersten Schritte in die Selbstständigkeit wagt, muss aber nicht gleich in Panik verfallen, wenn er für die ersten Rechnungen noch kein neues Geschäftskonto besitzt. Denn trotz der angedrohten Strenge sind Banken zu Beginn der geschäftlichen Aktivitäten – vor allem bei Klein- und Nebengewerben – recht großzügig. Entscheidend ist vorrangig die Frequenz an geschäftlichen Transaktionen.

Hinweis: Die Trennung von geschäftlichen und privaten Finanzen ist wichtig, um rechtliche Probleme und Einschränkungen in der Kontoführung zu vermeiden.

Im Nebengewerbe

Wer sich nebenbei etwas dazuverdienen will, etwa mit Handarbeiten oder selbstständigen Büroarbeiten, benötigt in aller Regel kein separates Businesskonto.

Sofern Ein- und Ausgaben überschaubar bleiben und keine Umsatzsteuer abgeführt wird, reicht ein Konto für alle Transaktionen vollkommen aus. Allerdings wird es für die jährliche Steuererklärung etwas umständlicher, alles dem jeweiligen Tätigkeitsbereich zuzuordnen.

Hauptberuflich

Wer seinen Lebensunterhalt mit seiner selbstständigen Arbeit bestreitet, muss viele rechtliche und steuerliche Aspekte beachten:

Grundsätzlich ist es möglich, auch hauptberuflich das private Girokonto zu nutzen. Aber: Je komplexer die finanzielle geschäftliche Situation ist, desto mehr ist ein echtes Geschäftskonto notwendig.

Spätestens wenn das Finanzamt zu einer Überprüfung vor der Tür steht, wird es für alle Beteiligten unangenehm, sollten private und gewerbliche Zahlungen über ein Konto abgewickelt werden. Doch auch die Banken selbst das nicht gern und sperren im schlimmsten Fall das Konto, wenn dadurch die AGB mutwillig verletzt werden.

Sonderfall Kleinunternehmer

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Kleinunternehmer sind nicht verpflichtet, ein zusätzliches Business Konto zu führen. Das heißt, sie können auch über das Privatkonto Kundenzahlungen empfangen.

Doch auch wenn keine Umsatzsteuer abgeführt wird und die Gewinne überschaubar bleiben, ist eine klare Trennung von privat und Geschäft sinnvoll. So lassen sich für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) am Ende des Jahres alle relevanten Kontobewegungen sofort und ohne Aufwand richtig zuordnen. Es reicht hierfür ein einfaches Konto ohne weiteren Schnickschnack.

Allerdings ist zu beachten, dass Banken die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos oft nicht erlauben. Daher ist es wichtig, sich vorab bei der Bank zu informieren und gegebenenfalls ein spezielles Business-Konto einzurichten, um möglichen Problemen vorzubeugen.

Die Auswahl an kostenlosen Businesskonten ist zwar überschaubar, bietet aber für jeden Unternehmertyp die passende Lösung.

Geschäftskontoeröffnung: Ein kritischer Schritt bei der Start-up Gründung

Die Geschäftskonto-Wahl ist in der Gründungsphase eines Unternehmens entscheidend. Für Start-ups ist es ein wesentlicher Schritt, ein Firmenkonto zu eröffnen, um von Anfang an eine klare Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Finanzen zu gewährleisten.

Diese Trennung erleichtert nicht nur die Buchführung und die Kontoauszüge-Auswertung, sondern ist auch für die steuerliche Abwicklung und das professionelle Auftreten des Geschäfts gegenüber Partnern und Kunden unerlässlich.

Die Bank sperrt mein Konto – was nun?

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Es ist passiert. Nach einer kurzen Überprüfung der Kontoaktivitäten stellte die Bank fest, dass dein privates Girokonto entgegen den AGB gewerblich genutzt wird und sperrt Konto und Karte kurzerhand. Darf die Bank das Girokonto einfach so kündigen? Leider ja, sofern ein nachweislicher Verstoß gegen die AGB oder andere rechtswidrige Aktivitäten festgestellt werden.

Was also in einem solchen Fall unternehmen? Wende dich zuerst direkt an deine Bank und erläutere den Sachverhalt. Oft kann man auf Kulanz hoffen und die Bank entsperrt das Girokonto wieder, wenn es entsprechend den Vorgaben genutzt wird. Sorge also schnell für ein zusätzliches Geschäftskonto!

Wenn alles nichts hilft, musst du so schnell wie möglich ein neues Privatkonto und ein Firmenkonto eröffnen. Denn Banken halten sich nicht immer an die Kündigungsfrist und sperren sofort Konto und Karte. Dann bist du vorerst finanziell handlungsunfähig und kannst nicht einmal Zahlungen entgegennehmen.

Fazit

Ein separates Geschäftskonto ist für geschäftliche Tätigkeiten immer die bessere Wahl, denn es trennt genau zwischen gewerblichen und privaten Transaktionen und erleichtert so ungemein die Buchhaltung und Steuererklärung.

Zudem sind Businesskonten mit einer Vielzahl an praktischen Funktionen ausgestattet, die von Anbindungen an Buchhaltungs- und Steuersoftware bis zu Cashback-Aktionen reichen.

Ein Privatkonto ermöglicht zwar auch den Geldversand und -empfang, bietet darüber hinaus aber keine weiteren Features und ist von der Bank aus auch nicht für gewerbliche Zwecke gedacht.