Das Wichtigste auf einen Blick
- Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer können Kosten für das Geschäftskonto steuerlich absetzen.
- Absetzbar sind Kontoführungsgebühren, Gebühren für Girokarten, Kreditkarten, Kontoauszüge, Überweisungen und Auslandsüberweisungen.
- Diese Ausgaben zählen als Betriebsausgaben und sind in der Anlage EÜR unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ aufzuführen.
- Auch Zinsen für Kontokorrentkredite und Schuldzinsen für Unternehmerkredite sind absetzbar, wenn sie betrieblich genutzt werden.
- Die Nutzung eines Privatkontos für geschäftliche Zwecke kann bei der Steuerabsetzung zu Problemen führen.
Wer kann eigentlich die Kosten für das Geschäftskonto steuerlich absetzen? Für Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer gilt grundsätzlich, dass sämtliche Gebühren, die das Business-Konto betreffen, als Betriebskosten steuerlich absetzbar sind.
Während du als Arbeitnehmer lediglich eine Pauschale für Kontoführungsgebühren geltend machen kannst, bietet ein Firmenkonto weit mehr Möglichkeiten. Ausgaben für Giro- und Kreditkarten, Überweisungen ins Ausland, beleghaften Zahlungsverkehr und sogar Zinsen für Überziehungs- und Firmenkredite können in der Steuererklärung angegeben werden. Dennoch erfordert die Steuererklärung Aufmerksamkeit für kleine, jedoch entscheidende Details.
In diesem Beitrag wird detailliert dargestellt, welche Schritte Selbstständige und Freiberufler unternehmen sollten, um den Prozess korrekt und effizient zu gestalten.
Wer kann Gebühren fürs Geschäftskonto steuerlich absetzen?
- Kleinunternehmer
- Gewerbetreibende
- Freiberufler
- Solo-Selbstständige
- Kapitalgesellschaften
Wo sind Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung anzugeben?
Arbeitnehmer können Kontoführungsgebühren pauschal mit 16 € über die Anlage N (Zeilen 46 bis 48) in ihrer Steuererklärung absetzen, ohne einen Nachweis erbringen zu müssen.
Ein Wort der Warnung für Unternehmer und Freiberufler, die ihre privaten Girokonten als kostenfreie Onlinekonten nutzen: Wenn keine Kontoführungsgebühren anfallen, dürfen diese auch nicht angegeben werden! Eine falsche Angabe, selbst über scheinbar geringfügige 16 €, kann bei einer Überprüfung als Betrug gewertet werden.
Was das Geschäftskonto betrifft, so erfassen Selbstständige und Freiberufler ihre Gewinne üblicherweise über die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird dementsprechend die Anlage EÜR verwendet. Unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ (Zeile 66) können sie dort auch sämtliche Gebühren, die das geschäftliche Bankkonto betreffen, absetzen.
Welche Gebühren sind bei einem Geschäftskonto steuerlich absetzbar?
- Kontoführungsgebühren
- Gebühren für beleghafte Buchungen
- Aufwendungen für Transaktionen in Fremdwährungen, darunter Gebühren für Auslandsüberweisungen außerhalb des SEPA-Gebiets
- Kosten für Girokarten
- Kreditkartengebühren
- Ausgaben für Kontoauszüge
- Entgelte für Scheckeinreichungen
- Kosten bei Bargeldeinzahlungen
Kontoführungsgebühren
Kontokorrentkreditzinsen
Kreditzinsen für Unternehmerkredite
Können Selbstständige Buchhaltungssoftware von der Steuer absetzen?
Selbstständige stehen oft vor der Frage, ob sie die Kosten für ihre Buchhaltungssoftware (z. B. sevDesk) steuerlich geltend machen können. Die gute Nachricht: Ja, das ist möglich. Buchhaltungssoftware wird als notwendiges Arbeitsmittel angesehen, das für die ordnungsgemäße Führung und Verwaltung eines Geschäfts unerlässlich ist.
Die Kosten für die Buchhaltungssoftware können als Betriebsausgaben abgezogen werden, was letztlich das zu versteuernde Einkommen reduziert. Es ist jedoch ratsam, alle Belege sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt möglicherweise Nachweise oder eine Erklärung für die Notwendigkeit dieser spezifischen Ausgaben verlangen könnte.
Zusätzlich könnte die steuerliche Absetzbarkeit von der Art des Geschäfts und der jeweiligen steuerlichen Situation abhängen. Deshalb ist es auch empfehlenswert, bei Unklarheiten professionellen Rat von einem Steuerberater oder einem Fachmann einzuholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Bestimmungen korrekt befolgt werden.
Kreditzinsen und Überentnahme: Wichtige Fakten
Kreditzinsen für betriebliche Zwecke, wie die Anschaffung neuer Büromöbel oder Maschinen, sind steuerlich absetzbar. Probleme entstehen, wenn Kredite für private Zwecke, beispielsweise für ein Auto, aufgenommen werden. Diese private Nutzung führt zu einer sogenannten Überentnahme, da mehr Geld entnommen als eingenommen wurde. Der Fiskus kontrolliert streng, ob Kredite vollständig betrieblichen Zwecken dienen.
Eine Überentnahme liegt vor, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, z. B., wenn bei einem Jahresumsatz von 50.000 € tatsächlich 80.000 € entnommen wurden. Dies ergibt eine Überentnahme von 30.000 €, zusätzlich zu 8.000 € betrieblichen Schuldzinsen. Der Unternehmer möchte die Zinsen der 30.000 € absetzen, doch das Gesetz begrenzt die absetzbaren Schuldzinsen auf einen Freibetrag von 2.050 €. Der Rest, in diesem Fall 1.200 €, kann wegen der 6%-Regel der Überentnahme nicht abgesetzt werden.
Diese Regelung wirkt sich auch auf folgende Geschäftsjahre aus. Eine hohe Überentnahme in einem Jahr kann zukünftige Möglichkeiten zur Zinsabsetzung beeinträchtigen.
Die Lösung liegt in der strikten Trennung privater und geschäftlicher Finanzen durch ein Geschäftskonto. Dies schafft klare Verhältnisse gegenüber dem Finanzamt und erleichtert die korrekte Zuordnung von Kosten.
Um Überentnahmen zu vermeiden und alle absetzbaren Zinsen geltend zu machen, ist die Beratung durch einen Steuerberater unerlässlich.
Fazit
Die Kosten für ein Geschäftskonto sind für Selbstständige und Unternehmer in der Regel steuerlich absetzbar, da sie zu den Betriebsausgaben zählen. Dies umfasst sowohl die Kontoführungsgebühren als auch die Zinsen für eventuelle Überziehungen im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit. Es ist allerdings essenziell, geschäftliche und private Transaktionen strikt zu trennen, um die klare geschäftliche Notwendigkeit dieser Ausgaben nachweisen zu können.
Die ordnungsgemäße Führung des Businesskontos und das sorgfältige Aufbewahren aller relevanten Belege und Dokumente sind dabei grundlegend, um mögliche Rückfragen oder Zweifel seitens des Finanzamts effektiv adressieren zu können.
Letztlich trägt ein dediziertes Firmenkonto nicht nur zur Übersichtlichkeit der finanziellen Aspekte bei, sondern erleichtert auch die steuerliche Handhabung und die jährliche Steuererklärung.
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