Das Wichtigste auf einen Blick
- Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen ausstellen, mit Übergangsregelungen für bestimmte Fälle
- Betroffen sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, mit möglichen Ausnahmen für Kleinunternehmer und spezifische Branchen
- Zulässig sind nur strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD, einfache PDFs ohne maschinenlesbare Daten gelten nicht als E-Rechnung
- Die Übermittlung kann per E-Mail, über Rechnungsportale oder via EDI-Schnittstellen erfolgen, um eine automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen
- Unternehmen sollten frühzeitig ihre Buchhaltungssoftware anpassen, Mitarbeitende schulen und interne Abläufe auf die digitale Rechnungsstellung ausrichten
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Rechnungswesens und zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug.
Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und sich Wettbewerbsvorteile durch effizientere Prozesse zu sichern.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Dieses Format muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen und eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen.
Pflichtangaben einer E-Rechnung:
- Einkommensnachweise oder ältere Kontoauszüge
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Steuernummer bei Freiberuflern
- Gesellschafterbürgschaften
Wichtig: Ein einfaches PDF oder eine eingescannte Rechnung ist keine E-Rechnung, da sie unstrukturiert ist und Buchhaltungssysteme sie nicht automatisch verarbeiten können.
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